Autoführerschein:
Führerschein B
Standard-PKW-Führerschein für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und max. 8 Sitzplätze (außer Fahrer).
Anhänger bis 750 kg immer erlaubt, schwerere Anhänger nur, wenn die Kombination unter 3,5 Tonnen bleibt.
Mindestalter: 18 Jahre (17 mit begleitetem Fahren, „BF17“).
Gültig in der EU und weiteren Ländern mit nationaler Anerkennung.
Führerschein BE
Erlaubt das Fahren eines Anhänger-Gespanns über 3,5 Tonnen (max. 7 Tonnen Gesamtmasse).
Anhänger dürfen schwerer als 750 kg sein.
Mindestalter: 18 Jahre (bzw. 17 mit BF17).
Zusätzliche praktische Prüfung, aber keine Theorieprüfung erforderlich.
Führerschein B197
Hybridlösung für Automatik- und Schaltgetriebefahrzeuge.
Praktische Prüfung kann auf einem Automatikfahrzeug abgelegt werden, aber mit mind. 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen + Test beim Fahrlehrer erhält man die Erlaubnis, Schaltwagen zu fahren.
Kein Automatik-Eintrag im Führerschein!
Mindestalter: 18 Jahre (oder 17 mit BF17).
Führerschein B Automatik
Begrenzung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe (keine Kupplung).
Eintrag „B78“ im Führerschein – keine Schaltwagen erlaubt.
Wechsel auf B197 möglich durch eine zusätzliche Schulung.
Mindestalter: 18 Jahre (oder 17 mit BF17).


Motorradführerschein:
Schlüsselzahl B196
Ermöglicht das Fahren von Leichtkrafträdern (bis 125 cm³ Hubraum, max. 11 kW Leistung, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg).
Kein separater Motorradführerschein nötig, nur eine zusätzliche Fahrerschulung (mind. 13,5 Stunden) erforderlich.
Mindestalter: 25 Jahre und seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Klasse B.
Achtung: Gilt nur in Deutschland, keine automatische Anerkennung im Ausland.
Führerschein A1
Für Leichtkrafträder (bis 125 cm³, max. 11 kW Leistung, max. 0,1 kW/kg).
Erlaubt das Fahren von motorisierten Dreirädern bis 15 kW Leistung.
Mindestalter: 16 Jahre.
Nach zwei Jahren kann mit einer praktischen Prüfung auf A2 aufgestockt werden.
Führerschein A2
Für Motorräder bis 35 kW (48 PS) mit einem maximalen Leistungsgewicht von 0,2 kW/kg.
Gedrosselte Motorräder dürfen nicht von mehr als 70 kW (95 PS) Leistung stammen.
Mindestalter: 18 Jahre.
Nach zwei Jahren kann durch eine praktische Prüfung auf A aufgestockt werden.
Führerschein A
Keine Leistungsbegrenzung – erlaubt das Fahren von allen Motorrädern.
Auch für dreirädrige Fahrzeuge mit mehr als 15 kW Leistung (z. B. Trikes).
Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg) oder 20 Jahre mit Aufstieg nach zwei Jahren A2.