Autoführerschein:

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Führerschein B

Standard-PKW-Führerschein für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und max. 8 Sitzplätze (außer Fahrer).

Anhänger bis 750 kg immer erlaubt, schwerere Anhänger nur, wenn die Kombination unter 3,5 Tonnen bleibt.

Mindestalter: 18 Jahre (17 mit begleitetem Fahren, „BF17“).

Gültig in der EU und weiteren Ländern mit nationaler Anerkennung.

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Führerschein BE

Erlaubt das Fahren eines Anhänger-Gespanns über 3,5 Tonnen (max. 7 Tonnen Gesamtmasse).

Anhänger dürfen schwerer als 750 kg sein.

Mindestalter: 18 Jahre (bzw. 17 mit BF17).

Zusätzliche praktische Prüfung, aber keine Theorieprüfung erforderlich.

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Führerschein B197

Hybridlösung für Automatik- und Schaltgetriebefahrzeuge.

Praktische Prüfung kann auf einem Automatikfahrzeug abgelegt werden, aber mit mind. 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen + Test beim Fahrlehrer erhält man die Erlaubnis, Schaltwagen zu fahren.

Kein Automatik-Eintrag im Führerschein!

Mindestalter: 18 Jahre (oder 17 mit BF17).

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Führerschein B Automatik

Begrenzung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe (keine Kupplung).

Eintrag „B78“ im Führerschein – keine Schaltwagen erlaubt.

Wechsel auf B197 möglich durch eine zusätzliche Schulung.

Mindestalter: 18 Jahre (oder 17 mit BF17).

FahrWerk
FahrWerk

Motorradführerschein:

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Schlüsselzahl B196

Ermöglicht das Fahren von Leichtkrafträdern (bis 125 cm³ Hubraum, max. 11 kW Leistung, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg).

Kein separater Motorradführerschein nötig, nur eine zusätzliche Fahrerschulung (mind. 13,5 Stunden) erforderlich.

Mindestalter: 25 Jahre und seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Klasse B.

Achtung: Gilt nur in Deutschland, keine automatische Anerkennung im Ausland.

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Führerschein A1

Für Leichtkrafträder (bis 125 cm³, max. 11 kW Leistung, max. 0,1 kW/kg).

Erlaubt das Fahren von motorisierten Dreirädern bis 15 kW Leistung.

Mindestalter: 16 Jahre.

Nach zwei Jahren kann mit einer praktischen Prüfung auf A2 aufgestockt werden.

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Führerschein A2

Für Motorräder bis 35 kW (48 PS) mit einem maximalen Leistungsgewicht von 0,2 kW/kg.

Gedrosselte Motorräder dürfen nicht von mehr als 70 kW (95 PS) Leistung stammen.

Mindestalter: 18 Jahre.

Nach zwei Jahren kann durch eine praktische Prüfung auf A aufgestockt werden.

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Führerschein A

Keine Leistungsbegrenzung – erlaubt das Fahren von allen Motorrädern.

Auch für dreirädrige Fahrzeuge mit mehr als 15 kW Leistung (z. B. Trikes).

Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg) oder 20 Jahre mit Aufstieg nach zwei Jahren A2.